Ausbildung und Qualifikation

Ein Sachverständiger für Unternehmensbewertung hat neben fundierten Kenntnissen der Betriebswirtschaft und der Finanzkennzahlen eines Unternehmens auch Fachwissen in allgemeinen wirtschaftlichen Bereichen mitzubringen. Eine qualifizierte Ausbildung und die Verpflichtung sich nachhaltig und dauerhaft fortzubilden, gelten als Garant für eine fachlich fundierte Leistung.

Neutralität ist bei einem Sachverständigen unentbehrlich und wird vorausgesetzt.

Öffentliche Bestellung und Personenzertifizierung

In Deutschland agieren Sachverständige mit und ohne öffentlicher Bestellung und Vereidigung. Eine öffentliche Bestellung oder Vereidigung erfolgt durch die jeweils zuständigen Körperschaften – im Regelfall der Industrie- und Handelskammern.

Innerhalb der Europäischen Union ist diese öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht üblich oder bekannt. Vielmehr ist durch eine europaweite und einheitliche Zertifizierung in Form einer Personenzertifizierung die Qualifikation und Anforderungen eines Sachverständigen einheitlich und verbindlich geregelt. Über die europäische Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (früher Euronorm 45013) wird diese – auch speziell in Deutschland – zu einem wichtigen Instrument, um die Qualifikation eines Sachverständigen einordnen und bewerten zu können.

Durch diese Norm wird garantiert, dass die von europäischen Akkreditierungsstellen geprüften Zertifizierungsstellen das Niveau und die Aktualität der Fachkundenachweise gewährleisten können. Selbes gilt für das hohe und gleichbleibende Niveau des Sachverständigen, welcher dieses gegenüber der Zertifizierungsstelle laufend nachzuweisen hat.

Fachkreise gehen davon aus, dass die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 die bisher nur in Deutschland maßgebende öffentliche Bestellung und Vereidigung ablösen wird, da Verfahren wie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung in anderen EU-Ländern unbekannt sind.

Durch die europaweite Einigung und Umsetzung des Personenzertifizierungsverfahren, sind die Qualifikationen bei behördlichen Gutachten bereits der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen denen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt.

Seriosität und Neutralität

Ein Sachverständiger hat – sei es für Privat-, Behörden- oder Gerichtsgutachten neutral und unabhängig zu agieren. Dies ist eine Selbstverständlichkeit, die die Position als Sachverständiger mit sich bringt.

Zur Wahrung dieser Neutralität wird ein seriöser Sachverständiger bei der Sachverhaltserhebung oder bei Vor-Ort-Terminen immer alle Parteien kontaktieren, um diesen die gleichen Informationsgrundlagen zu ermöglichen und ungefilterte Fakten zu recherchieren. Im Bereich der Unternehmensbewertung ist dies identisch.

In besonders zu bewertenden Fällen sind Fachleute beispielsweise bei der Bewertung von Betriebsgrundstücken, Rechten oder Bodenschätzen einzubinden.